Fallen für den Test oder die Lizenzierung des Markenzeichens Kosten an?
Nein.
Darf ich mein Produkt als »von Fraunhofer zertifiziert« bezeichnen?
Nein. Die Herstellenden bzw. Anwendenden führen die Tests selbst durch. Keinesfalls sind sie befugt zu behaupten oder zu suggerieren, Fraunhofer zertifiziere oder empfehle ihre Produkte. Ebenso dürfen Herstellenden bzw. Anwendenden nicht den Eindruck erwecken, Fraunhofer sei in irgendeiner Form für die Leistung der Produkte verantwortlich. Darüber hinaus führen Sie die Tests selbst durch, nicht Fraunhofer. Daher wäre es falsch zu sagen, Fraunhofer habe Ihr Produkt getestet. Mit Ihrer Fraunhofer-Lizenz erhalten Sie eine passende Formulierung, die darauf hinweist, dass Ihr Produkt das xHE-AAC-Testprogramm erfolgreich absolviert hat.
Darf ich mein Produkt auch ohne Lizenz von Fraunhofer als xHE-AAC-fähig bezeichnen?
Nein. Das xHE-AAC-Markenzeichen gehört Fraunhofer und ist als solches eingetragen. Es darf nicht ohne gültige Lizenz von Fraunhofer genutzt werden. Das Programm soll dafür sorgen, dass nur getestete Produkte eine Lizenz erhalten und damit das Markenzeichen nutzen dürfen.
Darf ich für ein anderes Unternehmen ein Produkt testen?
Nur wenn Sie als beratende, auftragnehmende oder vertretende Person im Namen des Unternehmens handeln. Herstellende müssen ihre Produkte selbst testen und dafür eine eigene Lizenz beantragen.
Muss ich bei Produktüberarbeitungen einen erneuten Test durchführen?
Ja, wenn die Änderung die xHE-AAC-Codierung bzw. -Decodierung oder damit verbundene Audioverarbeitungsprozesse betrifft. Wenn ein anderer Produktteil überarbeitet wird oder Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte Fraunhofer.
Ich nutze nur den FDK-Code von Fraunhofer. Kann ich mein Produkt nicht einfach auch als xHE-AAC-fähig bezeichnen?
Nein. Der FDK-Decoder von Fraunhofer für Android ist zwar ein xHE-AAC-Decoder, doch gehört zu Ihrem Produkt, welches den FDK-Decoder enthält, mehr als nur die reine FDK-Bibliothek. Daher müsste es getestet und lizenziert werden.
Ich erstelle Content mithilfe eines xHE-AAC-Encoders. Brauche ich eine Lizenz, um mein Audioprodukt mit dem xHE-AAC-Markenzeichen zu versehen?
Nein. Die Lizenz gilt für Software-Bibliotheken, Anwendungs-Frameworks, Betriebssysteme oder Soft- und Hardwareprodukte von Endnutzenden, über die die xHE-AAC-Codierung bzw. Decodierung abläuft. Solange Ihr Content von einem solchen originalen xHE-AAC-Encoder stammt, können Sie sich darauf mit dem xHE-AAC-Markenzeichen beziehen.
Wie kann ich prüfen, ob ein Encoder bzw. Decoder das xHE-AAC-Markenzeichen rechtmäßig verwendet?
Bei Bedenken kommen Sie bitte gerne auf uns zu.
Was ist eigentlich xHE-AAC?
Der Standard MPEG-D USAC (ISO/IEC 23003-3) definiert das Extended High Efficiency AAC Profil, welches alle Tools des HE-AAC v2 Profils sowie die Mono-/Stereofähigkeiten des Baseline USAC Profils umfasst. Fraunhofer definiert xHE-AAC als die Kombination aus Extended High Efficiency AAC und entsprechender Komponenten der MPEG-D Profile zur Lautheitsnormierung und Dynamikanpassung.
Ist xHE-AAC mit bestehenden Decodern und Geräten kompatibel?
xHE-AAC-Decoder können Bitströme dekodieren, die konform zu den Profilen älterer Codecs aus der AAC-Familie erstellt wurden. xHE-AAC-Encoder hingegen sind üblicherweise für die Codierung mithilfe des MPEG-D USAC Audio Object Type (AOT 42) mit MPEG-D DRC- und Lautheits-Metadaten gedacht. Einige Encoder unterstützen möglicherweise aber auch die Codierung älterer AAC Object Types. Ältere AAC-Decoder, die vor der Entwicklung von xHE-AAC hergestellt wurden, können USAC- oder AOT-42-Bitströme nicht decodieren.
Ziel des Programms ist es, zu erreichen, dass jeder xHE-AAC-Encoder xHE-AAC-Bitströme erzeugen kann, die sich auf jedem xHE-AAC-Decoder korrekt abspielen lassen.