Umfangreiche Interviews mit Experten aus Forschung und Wirtschaft decken Handlungsbedarf auf
Um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft und Forschung im KI-Umfeld zu stärken, wurde im November 2018 das Projekt »Künstliche Intelligenz – Kompetenzen und Innovationspotential in Sachsen« (KIKiS) gestartet. Der Institutsteil Entwicklung Adaptiver Systeme EAS des Fraunhofer IIS und die Professur Hochparallele VLSI-Systeme und Neuromikroelektronik der TU Dresden haben in den darauffolgenden Monaten den Status quo und die Perspektiven für KI-Angebote im Freistaat Sachsen untersucht. Die zentrale Frage war, wie Anbieter ganz konkret Bedarfe, Potenziale, Herausforderungen und notwendige Rahmenbedingungen einschätzen, um erfolgreiche KI-Lösungen zu entwickeln.
Umfangreiche Interviews mit Experten aus Forschung und Wirtschaft, die sich mit verschiedenen Fragestellungen von maschinellem Lernen bis hin zu künstlichen neuronalen Netzen beschäftigen, geben nun Aufschluss darüber, in welchen Bereichen Handlungsbedarf gesehen wird. Dazu zählen der Wissens- und Technologietransfer, die Lehre, die Bereitstellung von analysierbaren Datenbeständen oder die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden.
»Es zeigt sich unter anderem, dass wir zukünftig den Aus- tausch und Transfer von Wissen zwischen Forschung, Lehre und Wirtschaft noch effizienter und vor allem wechselseitig gestalten müssen«, greift Dr. Peter Schneider, Projektleiter von KIKiS und Leiter des Fraunhofer-Institutsteils EAS, eine der zentralen Schlussfolgerungen aus den Befragungen auf.
»Nur so können wir uns in Sachsen auch jenseits von Einzelerfolgen signifikante Wettbewerbsvorteile mit KI-Angeboten erarbeiten.«
Einen Überblick über alle wichtigen Projektergebnisse haben der Fraunhofer-Institutsteil EAS und die TU Dresden im Rahmen einer Roadshow durch Sachsen in vier Regionen des Freistaats vorgestellt. Das Projekt KIKiS wird im Rahmen der Technologieförderung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt. Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.